Jagdgemeinschaft

Vor gut 200 Jahren erließ der dänische König Christian VII. für das Gebiet der Herzogtümer Schleswig und Holstein, der Herrschaft Pinneberg und der Grafschaft Rantzau die „Allgemeine neue Forst- und Jagdverordnung”. Der Obrigkeit stand darin das Jagdrecht auf fremden Grund und Boden zu.

1848 wurde für das Gebiet Preußen die Aufhebung des Jagdrechts auf fremden Grund und Boden erlassen. Das Preußische Jagdgesetz vom 18. Januar 1934 und das ihm folgende Reichsjagdgesetz im selben Jahr sah erstmals eine Hegepflicht, eine Jägerprüfung, die Pflicht zur Waidgerechtigkeit und die Erstellung von Abschussplänen für bestimmte Wildarten vor.

1952 wurde das neue Bundesjagdgesetz verabschiedet und hat heute noch Gültigkeit. Die Aufgaben der Jäger sind kurz umrissen die Hege und Pflege der hiesigen freilebenden Tierwelt, sowie die Regulierung überhöhter Wildbestände. Zu den Pflichten gehört die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Ottenbüttel wurde erstmalig 1952 an E. Meyer, Fr. Sülau und K. Maaß verpachtet. Seit 1997 ist der gemeinschaftliche Jagdbezirk Ottenbüttel an K.R. Voß, J. Runge und R. Ehlers verpachtet, die mit den Jägern St. Voß, L. Magens und L.Schäfer die Jagd ausüben.